Allgemeine Geschäftsbedingungen

für alle Vertragsabschlüsse / Verkäufe der UNAT GmbH
Stand: Jänner 2024

Diese Nutzungsbedingungen („Bedingungen“, „Vereinbarung“) sind eine Vereinbarung zwischen der UNAT GmbH, Hagleithen 21, 4901 Ottnang, Österreich („Websitebetreiber“, „Verkäufer“, „uns“, „wir“ oder „unser“) und Ihnen („Käufer“, „Benutzer“, „Sie“ oder „Ihr“). Diese Vereinbarung legt die allgemeinen Bedingungen für Ihre Nutzung dieser Website und aller ihrer Produkte oder Dienstleistungen (zusammenfassend „Website“ oder „Dienstleistungen“) fest. Ein Abschluss eines Kaufvertrags kommt ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande. Diese Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Geschäftstätigkeit der UNAT GmbH.

Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.

  1. Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit des Verkaufs befinden. Um sich über den Zustand und Umfang des Objektes zu informieren, kann der Käufer das Objekt vor dem Kauf besichtigen, dies ausdrücklich empfohlen. Die Objekte werden nicht auf Mängel oder technische Defekte überprüft, es handelt sich (sofern nicht gegenteilig gekennzeichnet) um gebrauchte Ware.
  2. Sämtliche Angaben zu den Objekten wie Maße, Gewicht, Baujahr, Kilometerstand werden nach bestem Wissen und Gewissen aufgenommen.
  3. Gebrauchte Gegenstände haben eine dem Alter entsprechende Abnutzung.
  4. Gemäß § 18 Abs 3 FAGG verzichtet der Käufer aus sein Rücktrittsrecht von den im Rahmen des Kaufs geschlossenen Verträgen.
  5. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.


  1. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Käufer über (Eigentumsvorbehalt). Gekaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgefolgt. Die Preise verstehen sich ab Standort/Fundament, nicht demontiert und unverladen. Bei Versendung von Exponaten gegenüber Konsumenten gilt zusätzlich § 7b KSchG.
  2. Bei schuldhafter Nichteinhaltung der bekanntgegebenen Abholtermine haftet der Käufer für schadenersatzrechtlich zurechenbare Folgekosten (Demontage, Auslagerung, Lagerkosten, Kosten der Drittvornahme).
  3. Sollte der Käufer trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist die Ware nicht bezahlen bzw. die Ware nicht abholen, ist der Verkäufer berechtigt entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Der Käufer haftet diesfalls bei Verschulden für den Mindererlös.


  1. Die Inbetriebnahme von Geräten/Maschinen/Fahrzeugen ist nur nach Absprache und im Beisein des Personals der UNAT GmbH möglich, ansonsten strengstens untersagt.
  1. Alle Besucher der Besichtigungen haften für von ihnen, wenn auch nur leicht fahrlässig, verursachte Schäden. Für Unfälle, Beschädigungen an Fremdobjekten und Gebäuden im Zuge der Abholung oder Demontage durch den Käufer oder ihm zurechenbare Personen haftet der Käufer.
  2. Der Käufer erklärt durch den Kauf, dass er die Befähigung hat, die erstandenen Gegenstände fachgerecht abzuholen/zu demontieren/abzutransportieren bzw. wenn er selbst die Befähigung nicht hat, einen Professionisten mit der entsprechenden Befähigung für die Abholung zu beauftragen. Der Käufer haftet (solidarisch mit dem Professionisten) für Schäden, welche – wenn auch nur leicht fahrlässig – bei der Demontage/Abholung entstehen.

Nachstehende Klauseln kommen beim Abschluss zwischen der UNAT GmbH und Unternehmen (im Sinnes des KSchG) zusätzlich bzw. alternativ zur Anwendung:

  • Der Käufer verzichtet auf die Einwendung der laesio enormis (§ 934 ABGB), dies sowohl hinsichtlich des Grundgeschäftes, als auch der Nebenbedingungen.
  • Die Anfechtung wegen Irrtums wird für den Käufer einvernehmlich ausgeschlossen. Ferner sind Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer und seine Leute auf Fälle grob fahrlässigen Handelns eingeschränkt.
  • Verzichtet der Käufer auf eine Besichtigung, kann er daraus resultierende Schadenersatzansprüche oder Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer nicht geltend machen.
  • Der Käufer anerkennt, dass jegliche Reklamation und Gewährleistung ausgeschlossen ist. Der Käufer erklärt mit Abgabe eines Kaufangebots außerdem, dass er auf die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums verzichtet.
  • Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, zu Ansprüchen des Käufers gegen den Verkäufer kommen (z.B. Anfechtung, Schadenersatz) trägt der Käufer zur Gänze sämtliche mit dem ursprünglichen Kauf entstandenen Kosten wie Anfahrt, Demontage, Abtransport, Lagerung, Rücksendung oder Rücktransport.
  • Die Möglichkeit des Aufrechnens mit Forderungen des Verkäufers durch allfällige Gegenforderungen des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Das Objekt gilt mit dem Verkauf an den Käufer als übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Vandalismus, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen – dies gilt insbesondere auch für Zubehörteile.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wels. Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung.


Der allgemeine Gerichtsstand der UNAT GmbH ist in Wels. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Salvatorische Klausel

Soweit es sich beim Kunden um keinen Verbraucher handelt, lässt die Nichtigkeit einer Bestimmung dieser AGBs alle übrigen Bestimmungen aufrecht. Die nichtige Bestimmung ist durch eine wirtschaftlich gleichwertige oder ähnliche, aber zulässige Bestimmung zu ersetzten.